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Günther Gerold Internetservice |
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Max-Böhnel-Weg 4 |
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85301 Schweitenkirchen bei München |
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Telefon 08444-9187930 |
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Telefax 08444-918627 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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für kostenpflichtige Anzeigen und
Bannerwerbung auf der Internetdomain "Aussendienst-job.de"
§ 1 Anzeigenvertrag - Geltungsbereich
(1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer
oder mehrerer Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder
anderer Werbetreibender (Auftraggeber) auf der Domaine
"Aussendienst-Job.de" von Günther Gerold Internetservice
(Auftragnehmer) zum Zweck der Verbreitung.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Anzeigenvertrag kommt ist dann zu Stande gekommen, wenn der
Auftraggeber nach mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung
auf Basis der Preisliste oder schriftlichen oder mündlichen
Angeboten eine Auftragsbestätigung per Post, Telefax oder E-Mail
erhält und dieser innerhalb dreier Arbeitstage nicht widerspricht
oder wenn die Anzeige nach mündlicher Beauftragung Online geschaltet
wird und der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen
widerspricht.
§ 3 Recht auf Ablehnung
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt
besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder
behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn
eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen
nicht zumutbar ist.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen
oder Bannerwerbung, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche
Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, sofort und ohne
vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu
nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme
unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den
Auftraggebers hierdurch nicht.
§ 4 Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche
Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber
die Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die
Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu
überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der
Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte
Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren
Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung
der Genehmigung berechtigt ist.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die
Urheber- und sonstige Leistungsrechte in vollem Umfang beim
Auftragnehmer. Mit Zahlung des Entgeldes für die Gestaltung der
Anzeige erwirbt der Auftraggeber ein Nutzungsrecht für diese
spezielle Anzeige. Er kann diese Anzeige zuerst für die Einschaltung
auf den Internetplätzen von Aussendienst-Job.de nutzen, der
Auftragnehmer erteilt auch gerne die Erlaubnis, diese spezielle
Anzeige mit Hilfe von so genannten URLs auf die Homepage des
Auftraggebers und auf die Seiten anderer Anbieter zu verlinken.
(2) Für Anzeigen und Banner, die vom Auftraggeber oder von ihm
beauftragten Dritten gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das
Nutzungsrecht insofern, dass er die Anzeige in Aussendienst-Job.de
gemäß dem Auftrag veröffentlichen kann. Das Nutzungsrecht gilt
ferner für andere Domains von Günther Gerold Internetservice in
denen der Auftragnehmer im Rahmen von Anzeigenkombinationen die
Anzeige veröffentlichen will für die vom Auftraggeber ein
Parallelauftrag erteilt wurde. Das Nutzungsrecht bezieht sich auch
auf Veröffentlichungen von Günther Gerold Internetservice zum Zwecke
der Akquisition neuer Kunden.
§ 6 Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt sofort nach Auftragseingang.
§ 7 Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung die in
der Preisliste festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung
der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisliste maßgebend.
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich bei
Veröffentlichungsbeginn der Anzeige erstellt und dem Auftraggeber
per E-mail übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb
von 8 Tagen nach Zugang bei dem Auftraggeber.
(3) Falls wir in der Lage sind, einen höheren als den gesetzlichen
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu
machen.
§ 8 Ort der Veröffentlichung,
Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung
der Stellenanzeige auf den Internet-Seiten von Aussendienst-Job.de
oder auf anderen Stellenmärkten von Günther Gerold Internetservice.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax, E-Mail,
Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten, insbesondere gegenüber
potentiellen Bewerbern und Anbietern. Es handelt sich hierbei um
zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem
Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Die Anzeige wird von uns sofort oder zeitnah nach Ablauf des
Anzeigenvertrages wieder aus dem Internet herausgenommen. Sollte die
Anzeige auf die Homepage des Auftraggebers oder auf die Seiten
anderer Anbieter verlinkt sein, so steht sie dann nicht mehr zur
Verfügung, ein Anspruch gegen den Auftragnehmer kann aber daraus
nicht hergeleitet werden.
§ 9 Änderung des Anzeigeninhalts
(1) Der Auftraggeber bucht während der Laufzeit des Vertrages eine
oder mehrere Platzierungen unter bestimmten Rubriken. Wünscht der
Auftraggeber eine andere Platzierung so kann er dies selbst
beeinflussen. Eine neue textliche Gestaltung kann der Auftraggeber
selbst durchführen. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stane, wenn
die Laufzeit des vorherigen überschritten wird.
(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind,
werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden
aufwandsabhängige Kosten zum Selbstkostenpreis für die gewünschte
Änderung der Stellenanzeige berechnet.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der
Anzeige. Nach dem Stand der Technik ist es derzeit nicht möglich,
ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt
insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht
geeigneten Darstellungssoft oder -hardware vorliegt, eine Störung
der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall
bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte
Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern)
kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste
das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch
bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach
Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Auftraggeber einen
Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer
des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der
Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie
Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der
Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit
oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige
fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt,
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des
Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
§ 11 Mängelrüge
Der Auftraggeber muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der
ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich beheben. Die
Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige,
bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der
Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als
mangelfrei genehmigt.
§ 12 Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs,
Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht
nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der
Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der
Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter
Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig
verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige
begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und
leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht
gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für
Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen
Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren
Schaden begrenzt.
§ 13 Jobupdate
(1) Wir gewähren jedermann einen Zugriff auf die zum Zweck der
Veröffentlichung bei Aussendienst-Job.de aufgegebenen Anzeigen von
Bewerbern oder anderen Anbietern (z.B. Arbeitsämter), deren Zweck es
ist, für Bewerber geeignete Stellen zu finden.
(2) Ein Anrecht auf die Leistung und ein Jobupdate, also der
Abgleich der Daten mit den online geschalteten Stellenanzeigen,
besteht nicht.
§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und
Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der
Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und
Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht
mit der Beendigung des Vertrages.
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir seine
personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für
Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeiten.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Sonstiges
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfaffenhofen a. d. Ilm.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ich (der Nutzer von
Aussendienst-Job.de) akzeptiere folgenden Bedingungen und
Eigenschaften von Aussendienst-Job.de.
Der Stellenmarkt Aussendienst-Job.de ist ein für den Nutzer bei
Veröffentlichung von Stellenanzeigen kostenfreies Angebot und will
als solches verstanden werden.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die
Benutzung von Aussendienst-Job.de entstehen. Dies gilt nicht, wenn
der Betreiber den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. So
weit der Betreiber nach den vorstehenden Bestimmungen im Falle
einfacher Fahrlässigkeit für Schäden verantwortlich gemacht werden
kann, ist seine Haftung auf den Ersatz solcher vorhersehbarer
Schäden beschränkt, die typischerweise bei der Nutzung von
Stellenmarkt-Online-Diensten entstehen.
Der Betreiber ist in keiner Weise für die vom Nutzer publizierten
Inhalte zur Verantwortung zu ziehen. Der Nutzer trägt die
presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über den
Stellenmarkt zugänglich macht. Der Nutzer verpflichtet sich, die
Dienste von Aussendienst-Job.de nicht missbräuchlich zu nutzen und
rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet
sich ferner, Aussendienst-Job.de nicht zur Verbreitung
pornographischer, radikal-politischer oder radikalen-religiöser
Inhalte zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Kodex ist der
Betreiber jederzeit berechtigt, den Nutzer ohne Vorankündigung oder
Begründung von der Veröffentlichung von Stellenanzeigen
auszuschließen Gründen. Darüber hinaus gelten folgende Regeln für
die Veröffentlichung von Stellenangeboten:
1. Stellenanbieter müssen als Firmen agieren.
2. Keine Veröffentlichung von Stellenangeboten, die mit
kostenpflichtigen Telefonnummern oder Faxabruf versehen sind.
3. keine "unseriösen" Angebote.
Die Redaktion behält sich vor, bei einem Verstoß gegen diese Regeln
die Anzeige ohne Angabe von weiteren Gründen sofort zu sperren und
aus der Veröffentlichung herauszunehmen.
Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, das Angebot von
Aussendienst-Job.de ohne Vorankündigung oder Begründung zu
verändern. Der Betreiber kann die Dienstleistung Aussendienst-Job.de
jederzeit und ohne vorherige Warnung oder Einhaltung einer Frist
auflösen.
Der Vertrag unterliegt deutschen Recht. Kennwörter, die der Nutzer
selbst definiert, sind entsprechend sorgfältig und geheim zu
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Kennwörtern über das Internet generell als "NICHT SICHER" gilt. Der
Nutzer akzeptiert die von Aussendienst-Job.de angebotene Sicherheit,
auch wenn diese Lücken aufweisen sollte. Die Betreiber haften in
keinem Falle für Schäden die dem Nutzer durch "unsichere" Kennwörter
entstehen.
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